Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.
Die rechtliche Grundlage in zwei Sätzen
In Deutschland regelt Paragraf 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes, kurz TDDDG, dass für das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät eine Einwilligung nötig ist, außer es ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung.
Wann Sie keinen Banner brauchen
Cookies und ähnliche Techniken, die für den Betrieb unbedingt nötig sind, brauchen keine Einwilligung. Beispiele:
- Warenkorb in einem Onlineshop
- Anmeldung in einem Kundenbereich
- Speicherung der Spracheinstellung
- Sicherheitsfunktionen gegen Spam im Kontaktformular
Wann Sie einen Banner brauchen
Eine Einwilligung ist in der Regel nötig für:
- Google Analytics und andere Analysewerkzeuge mit Cookies
- Meta-Pixel, LinkedIn Insight Tag und andere Marketing-Tracker
- Eingebettete YouTube-Videos im normalen Modus
- Eingebettete Google-Karten
- Externe Schriften, die beim Laden Daten an Dritte übertragen
- Chat-Widgets externer Anbieter
So kommen Sie ohne Banner aus
- Verzichten Sie auf Tracker, die Sie nicht wirklich auswerten.
- Nutzen Sie für Besucherstatistik ein Werkzeug, das ohne Cookies arbeitet und auf eigenen oder europäischen Servern läuft. Ob dafür eine Einwilligung entfällt, sollten Sie im Einzelfall klären.
- Binden Sie Schriften lokal ein, statt sie von Google zu laden.
- Ersetzen Sie eingebettete Karten und Videos durch ein Vorschaubild, das erst nach Klick lädt.
- Prüfen Sie Ihre Website mit einem Cookie-Scanner, welche Dienste tatsächlich laden.
Wenn Sie einen Banner brauchen
- „Ablehnen" muss genauso einfach sein wie „Akzeptieren", in der Regel auf derselben Ebene.
- Vor der Einwilligung dürfen keine einwilligungspflichtigen Dienste laden.
- Besucher müssen ihre Entscheidung später ändern können.
- Die Datenschutzerklärung muss die eingesetzten Dienste nennen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Cookie-Banner, wenn ich nur ein Kontaktformular habe?
In der Regel nicht, solange das Formular keine Dienste Dritter einbindet, die Informationen auf dem Gerät speichern.
Reicht ein Hinweis „Diese Website verwendet Cookies"?
Nein. Wenn eine Einwilligung nötig ist, muss sie aktiv erteilt werden. Ein reiner Hinweis genügt nicht.
Was passiert, wenn mein Banner fehlt oder falsch ist?
Es drohen Abmahnungen und Bußgelder der Datenschutzbehörden. Häufiger sind Abmahnungen wegen eingebundener Dienste wie Google Fonts.
Brauche ich für Google Maps eine Einwilligung?
In der Regel ja, weil beim Laden der Karte Daten an Google übertragen werden. Eine Lösung ist ein Kartenbild, das die echte Karte erst nach Klick lädt.