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RatgeberRedaktion Website Zentrale

Barrierefreie Website: Gilt das BFSG für Ihren Betrieb?

Kurz gesagtSeit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zu gestalten, vor allem Onlineshops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen. Reine Informationswebsites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen in der Regel nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem für jede Website.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Was das BFSG ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und alle anderen Produkte und Dienstleistungen gleichermaßen nutzen können. Für Websites orientieren sich die Anforderungen an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den internationalen Richtlinien WCAG aufbaut.

Wen das BFSG betrifft

Für Websites ist vor allem eine Gruppe entscheidend: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen können.

Typisch betroffen:

  • Onlineshops, die an Privatkunden verkaufen
  • Websites mit Online-Buchung oder Online-Bestellung für Verbraucher, etwa Tickets, Kurse oder Termine mit Vertragsabschluss
  • Online-Banking und bestimmte Verkehrs- und Telekommunikationsdienste

In der Regel nicht betroffen:

  • Reine Informationswebsites, etwa eines Handwerksbetriebs oder einer Praxis, ohne Bestell- oder Vertragsfunktion
  • Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Grenzfälle wie eine Online-Terminbuchung ohne Bezahlung sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

Was bei Verstößen droht

Die Einhaltung kontrollieren Marktüberwachungsbehörden der Länder. Bei Verstößen können sie Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen, im äußersten Fall bis zu 100.000 Euro. Zudem können Verbraucherverbände Ansprüche geltend machen.

Was eine barrierefreie Website ausmacht

Unabhängig vom Gesetz sollten diese Grundregeln auf jeder Firmenwebsite erfüllt sein. Sie helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern allen Besuchern, und sie helfen bei Google.

  1. Ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund
  2. Schrift, die sich ohne Probleme vergrößern lässt
  3. Alternativtexte für alle Bilder, die etwas aussagen
  4. Eine klare Überschriftenstruktur
  5. Bedienbarkeit mit der Tastatur, ohne Maus
  6. Formulare mit eindeutigen Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
  7. Links, deren Text sagt, wohin sie führen, statt „hier klicken"
  8. Videos mit Untertiteln
  9. Keine Informationen, die nur über Farbe vermittelt werden
  10. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die nennt, was erfüllt ist und wo Sie Barrieren melden können

Reichen Barrierefreiheits-Plugins?

Overlay-Werkzeuge, die per Knopf Schrift vergrößern oder Kontraste ändern, sind kein Ersatz für eine barrierefrei gebaute Website. Sie können einzelne Funktionen ergänzen, beheben aber keine fehlenden Alternativtexte, falsche Überschriften oder nicht bedienbare Formulare. Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite.

Die Barrierefreiheitserklärung

Wer unter das BFSG fällt, muss informieren, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Viele Unternehmen veröffentlichen dazu eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website. Auch wer nicht verpflichtet ist, kann damit zeigen, dass ihm Zugänglichkeit wichtig ist, und eine Kontaktmöglichkeit für Hinweise geben.

So prüfen Sie Ihre Website selbst

  • Vergrößern Sie die Ansicht im Browser auf 200 Prozent. Ist noch alles lesbar und bedienbar?
  • Bewegen Sie sich nur mit der Tabulatortaste durch die Seite. Sehen Sie immer, wo Sie sind?
  • Testen Sie Ihre Seite mit kostenlosen Prüfwerkzeugen wie WAVE oder Lighthouse im Chrome-Browser.

Häufige Fragen

Muss meine Firmenwebsite barrierefrei sein?

In der Regel nur, wenn Verbraucher darüber Verträge abschließen können und Sie kein Kleinstunternehmen sind. Reine Informationswebsites sind in der Regel nicht betroffen. Im Zweifel lassen Sie es prüfen.

Seit wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025.

Gilt das BFSG auch für Arztpraxen?

Die Praxis-Website mit Informationen fällt in der Regel nicht darunter. Eine Online-Terminbuchung kann im Einzelfall relevant sein, hier lohnt eine Prüfung.

Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?

Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG, aufbaut. Als Orientierung gilt WCAG Stufe AA.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Bei einer neuen Website ist der Mehraufwand gering, wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird. Das Nachrüsten einer alten Website kann deutlich aufwendiger sein.

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